Die Schwerpunkte meiner Tätigkeit liegen im Zivilrecht, insbesondere im Arbeits-, Miet- und Familienrecht. Aber auch strafrechtliche, sowie ordnungsrechtliche Belange gehören zu meinen Tätigkeitsbereichen.
Im Arbeitsrecht umfasst meine Tätigkeit die außergerichtliche Beratung, als auch das Auftreten vor den Arbeitsgerichten. Ich helfe Ihnen bei der Gestaltung von Dienst- und Arbeitsverträgen, oder bei Kündigungen und Zeugnisfragen.
Darf der Vermieter Schönheitsreperaturen verlangen ? Darf der Mieter Tiere halten ? Wie lange darf der Vermieter die Mietkaution einbehalten ? Das sind Themen des Mietrechtes und hier ändert sich die Rechtssprechung häufig. Ich stehe Ihnen als kompetenter Partner zur Seite.
Im Familienrecht unterstütze ich Sie in allen Fragen zur Ehescheidung, dem Unterhalt sowie zu nichtehelichen und gleichgeschlechtlichen Partnerschaften.
Auch bei allen weiteren vermögensrechtlichen Fragen, die im Zuge von Trennungen und Scheidungen auftreten können, betreue ich Sie gerne.
Ich berate Sie in allen Fragen des Verkehrsrechts, in Bußgeld-, ebenso wie in Führerscheinsachen, aber auch in allen Fragen des Jagdrechts.